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FERIENBETREUUNG
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Der Mindestaufenthalt für Ferientiere beträgt 7 Tage.
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Mit einer Zusage durch die Kaninchenhoehle, sind die gebuchten Daten bindend und es gelten bei Absage die unten genannten Bedingungen.
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Ferientiere werden von uns gehalten und gepflegt, wie unsere eigenen. Dies beinhaltet die artgerechte Haltung und Fütterung, sowie bei Bedarf die tierärztliche Betreuung.
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Vor einem Ferienaufenthalt in der Kaninchenhoehle ist eine Kotprobe obligatorisch und darf maximal 7 Tage vorher gemacht worden sein
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Die Tiere müssen aktuell gegen RHD geimpft sein. Der Impfausweis muss vor Ferienantritt vorgelegt werden.
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Ihre Kaninchen werden sorgfältig beobachtet, denn die Gesundheit ihrer Tiere ist uns wichtig.
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Bekannte Erkrankungen / Handicaps müssen vorab mitgeteilt und auf dem Vertrag erfasst werden, um auch in diesem Fall die artgerechte Haltung gewährleisten zu können.
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Falls ein Ferientier plötzlich erkrankt oder sich verletzt, ist ein Tierarztbesuch unumgänglich. Wir behalten uns das Recht vor, erkrankte Tiere bei einem unserer Tierärzte vorzustellen und behandeln zu lassen.
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Tierarztbesuche werden i.d.R. direkt von der behandelnden Praxis in Rechnung gestellt. Entstandene Mehrkosten für die Kaninchenhoehle müssen bei Abholung der Tiere beglichen werden.
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Die Medikamentengabe wird pro Medikationsdurchlauf mit 3.- CHF verrechnet.
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Beim Tod eines Ferientieres übernimmt die Kaninchenhoehle keine Haftung. Es besteht generell kein Rechtsanspruch gegenüber der Auffangstation.
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Der Tierbesitzer bestätigt, seine Tiere zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Sollte sich die Abholung verschieben, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei Nichtabholung der Tiere werden behördliche Massnahmen eingeleitet.
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Sollte der Ferienplatz abgesagt werden, gelten folgende Bedingungen
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Bis 14 Tage vor dem Termin werden 50% des Betrages verrechnet
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Bis 10 Tage vor dem Termin wird der volle Betrag berechnet
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Fotos der Feriengehege
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